Prüfung zur/zum Manager*in Krisenkommunikation (dapr)

Grundlagen und Strategien der Krisenkommunikation beherrschen

Mit der Teilnahme am Intensivtraining Krisenkommunikation haben Sie – dokumentiert durch eine Teilnahmebescheinigung – wertvolles Wissen für Ihren Berufsalltag gewonnen. Trotzdem kann es für Ihre weitere Karriere sinnvoll sein, sich das Gelernte durch einen Leistungsnachweis bescheinigen zu lassen. Zeigen Sie in unserer Prüfung zum/zur Manager*in Krisenkommunikation (dapr), dass Sie die Grundlagen und Strategien der Krisenkommunikation beherrschen. Und Krisen auf allen kommunikativen Ebenen souverän managen können.

Hinweis: Nach erfolgreicher Bestellung kommen wir mit weiteren Informationen zur Zulassungsprüfung auf Sie zu.

IHR MEHRWERT EINER PRÜFUNGSTEILNAHME

Mit einer Prüfung zum/zur Manager*in Krisenkommunikation (dapr)

  • belegen Sie nachweislich dank des dapr-Zeugnisses mit Noten durch unabhängige Prüfer*innen, dass Sie die Grundlagen und Strategien der Krisenkommunikation beherrschen und anwenden können;
  • bekräftigen Sie die Relevanz einer professionell vorbereiteten und durchgeführten Krisenkommunikation in Ihrem Unternehmen oder in Ihrer Organisation;
  • dokumentieren Sie Ihre Kompetenzen innerhalb Ihres Teams, Ihrer Abteilung, Ihres Unternehmens oder Ihrer Agentur und stärken so Ihre Position;
  • zeigen Sie, dass Sie sich kontinuierlich weiterbilden, nachgewiesen durch eine erfolgreich bestandene Prüfung.

AUFBAU

Die Prüfung zum/zur „Manager*in Krisenkommunikation (dapr)“ besteht aus folgenden Teilen:

1. Vorbereitung:

Die Prüflinge erhalten vier Wochen vor der Prüfung zur Vorbereitung Informationen über das Unternehmen/die Organisation, bei der das Krisenszenario der Prüfung angesiedelt ist und können sich so eigenständig auf mögliche Krisenszenarien vorbereiten.

2. Textarbeit

Durch das Erstellen einer Presse-/Medienmitteilung sowie einer klar verständliche Überschrift und einem darauf aufbauenden Teaser-/Lead-Text o.ä. zum Krisenszenario, das zu Beginn dieses Prüfungsteils ausgegeben wird, wird der Nachweis der Fertigkeit zur Erfassung und Versprachlichung zentraler, für die Öffentlichkeit relevanter Sachverhalte erbracht. Für diese Textarbeit, die vor Ort geleistet wird, gilt zusammen mit dem schriftlichen Prüfungsteil „Anwendung“ eine Bearbeitungszeit von 90 Minuten.

3. Anwendungsprüfung schriftlich

In der schriftlichen Prüfung wird der Nachweis zur Fähigkeit der Erarbeitung und Bestimmung von Sofortmaßnahmen im Krisenfall in Form einer kurzen schriftlichen Ausarbeitung gebracht.
Für diesen Prüfungsteil gilt gemeinsam mit dem Prüfungsteil „Textarbeit“ eine Gesamtbearbeitungszeit von 90 Minuten.

4. Anwendungsprüfung mündlich

In der mündlichen Prüfung werden die zuvor schriftlich erarbeiteten Sofortmaßnahmen präsentiert. Den Prüflingen werden darüber hinaus weitere Fragen zum kommunikativen Umgang mit dem Krisenszenario gestellt. Die Prüfungszeit dafür beträgt bis zu 30 Minuten. Dieser Prüfungsteil dient dem Nachweis der Befähigung zur fachlich fundierten Beurteilung sowie dem passenden kommunikativen Umgang mit Krisenfällen.

850,- 

zzgl. MwSt.
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