Die Prüfung zum/zur „Manager*in Krisenkommunikation (dapr)“ besteht aus folgenden Teilen:
1. Vorbereitung:
Die Prüflinge erhalten vier Wochen vor der Prüfung zur Vorbereitung Informationen über das Unternehmen/die Organisation, bei der das Krisenszenario der Prüfung angesiedelt ist und können sich so eigenständig auf mögliche Krisenszenarien vorbereiten.
2. Textarbeit
Durch das Erstellen einer Presse-/Medienmitteilung sowie einer klar verständliche Überschrift und einem darauf aufbauenden Teaser-/Lead-Text o.ä. zum Krisenszenario, das zu Beginn dieses Prüfungsteils ausgegeben wird, wird der Nachweis der Fertigkeit zur Erfassung und Versprachlichung zentraler, für die Öffentlichkeit relevanter Sachverhalte erbracht. Für diese Textarbeit, die vor Ort geleistet wird, gilt zusammen mit dem schriftlichen Prüfungsteil „Anwendung“ eine Bearbeitungszeit von 90 Minuten.
3. Anwendungsprüfung schriftlich
In der schriftlichen Prüfung wird der Nachweis zur Fähigkeit der Erarbeitung und Bestimmung von Sofortmaßnahmen im Krisenfall in Form einer kurzen schriftlichen Ausarbeitung gebracht.
Für diesen Prüfungsteil gilt gemeinsam mit dem Prüfungsteil „Textarbeit“ eine Gesamtbearbeitungszeit von 90 Minuten.
4. Anwendungsprüfung mündlich
In der mündlichen Prüfung werden die zuvor schriftlich erarbeiteten Sofortmaßnahmen präsentiert. Den Prüflingen werden darüber hinaus weitere Fragen zum kommunikativen Umgang mit dem Krisenszenario gestellt. Die Prüfungszeit dafür beträgt bis zu 30 Minuten. Dieser Prüfungsteil dient dem Nachweis der Befähigung zur fachlich fundierten Beurteilung sowie dem passenden kommunikativen Umgang mit Krisenfällen.